Langzeitvisum für Japan beantragen
Japan bietet mehrere Langzeitvisum-Optionen einschließlich Arbeitsvisa, Studentenvisa, Ehepartnervisa und Working-Holiday-Visa für berechtigte Länder. Der Prozess dauert 1-3 Monate und erfordert Sponsoring durch einen japanischen Arbeitgeber, eine Schule oder einen Ehepartner, plus umfangreiche Dokumentation einschließlich polizeilicher Führungszeugnisse und Finanznachweise.
- Bestimmen Sie Ihre Visakategorie. Wählen Sie zwischen Arbeitsvisum (erfordert Stellenangebot), Studentenvisum (erfordert Schulzulassung), Ehepartner-/Familienvisum (erfordert japanischen Ehepartner oder Familienangehörigen), Working-Holiday-Visum (Alter 18-30 aus berechtigten Ländern), oder Investor-/Geschäftsführer-Visum (erfordert 5 Millionen Yen Investition).
- Sichern Sie sich Ihren Sponsor. Lassen Sie einen Antrag auf Berechtigung zur Einreise von Ihrem japanischen Sponsor starten - Arbeitgeber, Schule, Ehepartner oder sich selbst, falls Sie ein Investorvisum beantragen. Dies ist der wichtigste Schritt und kann 1-3 Monate dauern.
- Sammeln Sie erforderliche Dokumente. Sammeln Sie Reisepass, Antragsformular, aktuelles Foto, polizeiliches Führungszeugnis aus Ihrem Heimatland (apostilliert), Finanzunterlagen, Bildungszertifikate (notariell beglaubigt) und alle kategoriespezifischen Dokumente wie Arbeitsvertrag oder Heiratsurkunde.
- Beantragen Sie die Berechtigung zur Einreise. Ihr Sponsor reicht den Antrag auf Berechtigung zur Einreise bei der Einwanderungsbehörde in Japan ein. Arbeitsvisa dauern normalerweise 1-3 Monate, Studentenvisa 1-2 Monate. Sie können das eigentliche Visum erst beantragen, wenn Sie die Berechtigung haben.
- Beantragen Sie das Visum. Sobald Sie die Berechtigung zur Einreise erhalten (aus Japan per Post), beantragen Sie das Visum beim japanischen Konsulat in Ihrem Heimatland. Bringen Sie Berechtigung, Reisepass, Antragsformular und Foto mit. Die Bearbeitung dauert 5-10 Werktage.
- Reisen Sie nach Japan ein und erhalten Sie Ihre Aufenthaltskarte. Reisen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung der Berechtigung nach Japan ein. Holen Sie Ihre Aufenthaltskarte am Flughafen-Einwanderungsbüro ab. Melden Sie Ihre Adresse innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft im Rathaus an.
- Kann ich ein japanisches Arbeitsvisum ohne Stellenangebot beantragen?
- Nein. Arbeitsvisa erfordern einen japanischen Arbeitgeber, der Sie sponsert und Ihre Berechtigung zur Einreise beantragt. Sie können kein Arbeitsvisum ohne ein bestätigtes Stellenangebot erhalten.
- Wie lange dauert der Bearbeitungsprozess für die Berechtigung zur Einreise?
- Normalerweise 1-3 Monate, kann aber in arbeitsreichen Zeiten länger dauern. Studentenvisa-Berechtigungen für die April-Einschreibung werden von Oktober bis Dezember bearbeitet. Die Bearbeitungszeit für Arbeitsvisa variiert je nach Arbeitsbelastung der Einwanderungsbehörde.
- Kann ich ein Touristenvisum zu einem Arbeitsvisum verlängern, während ich in Japan bin?
- Nein. Sie können nicht vom Touristenstatus zu den meisten Arbeitsvisakategorien wechseln, während Sie sich in Japan befinden. Sie müssen Japan verlassen und das entsprechende Visum von Ihrem Heimatland aus beantragen.
- Muss ich für ein Arbeitsvisum Japanisch sprechen?
- Für die meisten Arbeitsvisa nicht gesetzlich erforderlich, aber die praktische Notwendigkeit hängt von Ihrem Job ab. Englischlehrer-Positionen und internationale Unternehmensrollen erfordern möglicherweise keine Japanischkenntnisse.
- Was passiert, wenn meine Berechtigung zur Einreise abläuft, bevor ich sie nutze?
- Berechtigungen zur Einreise sind 3 Monate gültig. Wenn sie abläuft, muss Ihr Sponsor eine neue beantragen. Der Prozess beginnt von vorne, also planen Sie Ihre Einreise sorgfältig, sobald Sie die Berechtigung erhalten.