Geschäftsvisum für Japan beantragen

Für ein japanisches Geschäftsvisum ist eine „Certificate of Eligibility“ von Ihrem japanischen Bürgen, ein Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit, ein ausgefülltes Antragsformular und ein Passfoto erforderlich. Die Bearbeitung dauert 4-5 Werktage bei japanischen Konsulaten. Das Visum erlaubt Mehrfacheinreisen für 90 Tage pro Besuch über 1-5 Jahre, abhängig von Ihrer Beziehung zum Bürgenunternehmen.

  1. Holen Sie die „Certificate of Eligibility“ von Ihrem japanischen Bürgen. Ihr japanischer Geschäftspartner, Kunde oder Ihr Unternehmen muss bei der örtlichen Einwanderungsbehörde in Japan eine „Certificate of Eligibility“ (COE) beantragen. Dies dauert 2-4 Wochen. Sie benötigen eine Kopie Ihres Reisepasses, Ihren Lebenslauf und Details zu Ihren geschäftlichen Aktivitäten. Die COE ist die Grundlage Ihres Visumantrags.
  2. Erforderliche Dokumente sammeln. Sammeln Sie: gültigen Reisepass (mindestens 6 Monate Restgültigkeit), ausgefülltes Visumantragsformular, ein Passfoto (2x2 Zoll), die Original-„Certificate of Eligibility“, ein Schreiben Ihres Unternehmens, das den Reisezweck erläutert, und Nachweise über finanzielle Mittel (Kontoauszug über mindestens 3.000 $).
  3. Antrag beim japanischen Konsulat einreichen. Besuchen Sie persönlich Ihr nächstgelegenes japanisches Konsulat oder Ihre Botschaft. Bringen Sie alle Dokumente sowie die Visumgebühr von 27 $ (bar oder als Verrechnungsscheck) mit. Einige Konsulate akzeptieren Anträge per Post, die meisten verlangen jedoch eine persönliche Einreichung. Prüfen Sie zuerst die spezifischen Anforderungen Ihres örtlichen Konsulats online.
  4. Genehmigtes Visum abholen. Kehren Sie nach 4-5 Werktagen zurück, um Ihren Reisepass mit dem Geschäftsvisums-Aufkleber abzuholen. Das Visum zeigt den Gültigkeitszeitraum (1-5 Jahre) und die erlaubte Aufenthaltsdauer (bis zu 90 Tage pro Einreise). Überprüfen Sie alle Details, bevor Sie das Konsulat verlassen.
Kann ich ein Touristenvisum in Japan in ein Geschäftsvisum umwandeln?
Nein. Sie müssen das Geschäftsvisum von außerhalb Japans über das Verfahren der „Certificate of Eligibility“ (Zulassungsbescheinigung) beantragen. Touristenvisa können nicht in Geschäftsvisa umgewandelt werden.
Wie lange ist die „Certificate of Eligibility“ gültig?
3 Monate ab Ausstellungsdatum. Wenn Sie es nicht innerhalb von 3 Monaten verwenden, muss Ihr japanischer Bürge ein neues beantragen.
Kann ich auf einem Touristenvisum geschäftlich tätig sein?
Nein. Jegliche geschäftliche Tätigkeit – auch unbezahlte Besprechungen oder Konferenzen – erfordert ein ordnungsgemäßes Geschäftsvisum. Die Einwanderungsbehörde nimmt dies sehr ernst.
Was ist, wenn ich keinen japanischen Geschäftspartner als Bürgen habe?
Sie benötigen eine japanische juristische Person als Bürgen für Ihre „Certificate of Eligibility“. Dies kann ein Unternehmen, eine Organisation oder sogar ein japanischer Staatsbürger sein, der Ihren geschäftlichen Zweck befürworten kann.