Beantragung eines US-Touristenvisums (B1/B2)

Beantragen Sie das Visum, indem Sie das DS-160-Formular online einreichen, die nicht erstattungsfähige Gebühr von 185 USD bezahlen und einen Termin bei Ihrer nächstgelegenen US-Botschaft oder einem Konsulat vereinbaren. Sie müssen persönlich zu einem Interview erscheinen, mit Ihren Bestätigungsseiten und unterstützenden Unterlagen.

  1. Formular DS-160 ausfüllen. Rufen Sie die CEAC-Website auf, wählen Sie Ihren Standort aus und füllen Sie den Online-Antrag für ein Nicht-Einwanderungsvisum aus. Speichern Sie Ihre Antrags-ID-Nummer; Sie benötigen diese, um den Vorgang abzuschließen.
  2. Konto erstellen und Gebühr bezahlen. Registrieren Sie sich auf der offiziellen Website des US-Visa-Informationsdienstes für Ihr Land. Bezahlen Sie die MRV-Gebühr von 185 USD über die angegebenen Methoden (normalerweise Banküberweisung oder Kreditkarte). Bewahren Sie Ihre Belegnummer auf.
  3. Interviewtermin vereinbaren. Loggen Sie sich wieder in Ihr Konto ein, um zwei Termine zu buchen: einen für das Visa Application Center (für Biometrie/Fingerabdrücke) und einen für das Botschaftsinterview.
  4. Dokumente sammeln. Bereiten Sie Ihren Reisepass (mindestens 6 Monate gültig), die Bestätigungsseite des DS-160, Ihre Terminbestätigungsseite, ein 2x2 Zoll großes Foto (nicht älter als 6 Monate) und Nachweise über Ihre Bindungen zu Ihrem Heimatland (Arbeitsvertrag, Grundbuchauszüge oder Kontoauszüge) vor.
  5. Am Interview teilnehmen. Seien Sie 30 Minuten früher da. Beantworten Sie die Fragen ehrlich und klar bezüglich des Zwecks Ihrer Reise und Ihrer Absicht, nach Hause zurückzukehren. Wenn genehmigt, wird Ihr Reisepass per Kurier mit dem Visum darin zurückgesendet.
Darf ich mein Handy mit in die Botschaft nehmen?
Die meisten US-Botschaften erlauben keine Elektronik, einschließlich Mobiltelefone oder Smartwatches. Überprüfen Sie die spezifische Website Ihrer lokalen Botschaft, um zu sehen, ob diese Schließfachdienste anbieten.
Was passiert, wenn mein Visum abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag gemäß Abschnitt 214(b) abgelehnt wird, bedeutet dies, dass Sie nicht genügend Bindungen zu Ihrem Heimatland nachweisen konnten. Sie können sich jederzeit erneut bewerben, sollten dies jedoch nur tun, wenn sich Ihre Umstände erheblich geändert haben.