Reiseführer: Reisepassbestimmungen im Schengen-Raum

Ihr Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und noch mindestens 3 Monate über Ihr geplantes Abreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein. Wenn Ihr Reisepass eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, wird Ihnen die Fluggesellschaft die Beförderung verweigern.

  1. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum. Schauen Sie auf die Seite „Ausstellungsdatum“ in Ihrem Reisepass. Wenn er vor mehr als 10 Jahren ausgestellt wurde, auch wenn das Ablaufdatum noch Gültigkeit anzeigt, müssen Sie ihn vor Reiseantritt erneuern lassen. Die Grenzkontrolle im Schengen-Raum akzeptiert keine Reisepässe, die älter als 10 Jahre sind.
  2. Berechnen Sie den 3-Monats-Puffer. Ermitteln Sie Ihr „Ablaufdatum“ und ziehen Sie 3 Monate ab. Ihr geplantes Abreisedatum aus dem Schengen-Raum muss vor diesem berechneten Datum liegen. Wenn Ihr Reisepass beispielsweise am 31. Dezember abläuft, muss Ihr letzter Tag im Schengen-Raum spätestens am 30. September sein.
  3. Überprüfen Sie die Anforderungen an leere Seiten. Stellen Sie sicher, dass Sie mindestens 2 komplett leere Visumseiten übrig haben. Während einige Länder nur eine benötigen, stellt die Mitnahme von zwei Seiten sicher, dass Sie Probleme während mehrfacher Transitfahrten vermeiden.
  4. Auf physische Schäden prüfen. Untersuchen Sie Ihren Reisepass auf Wasserschäden, gerissene Seiten oder lockere Bindung. Grenzbeamte sind befugt, die Einreise zu verweigern, wenn der Reisepass als „manipuliert“ oder unleserlich eingestuft wird.
Zählt meine 90-Tage-Frist neu, wenn ich ins Vereinigte Königreich reise?
Nein. Das Vereinigte Königreich ist nicht im Schengen-Raum, aber Ihre Zeit in der Schengen-Zone ist kumulativ. Ein Verlassen und Wiederbetreten setzt Ihre 90-Tage-Frist nicht zurück; es pausiert sie lediglich.
Was ist, wenn ich eine doppelte Staatsbürgerschaft besitze?
Sie müssen für die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum denselben Reisepass verwenden. Mischen Sie keine Dokumente, da dies zu Fehlern im Einreise-/Ausreise-System (EES) führt.